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Abgabenänderungsgesetz 2024 (Entwurf) – ESt-rechtliche Änderungen, Heft 07/2024

BBi 2024, 1 Heft 7 v. 10.7.2024

Kurzdarstellung der wesentlichen neuen Bestimmungen:

Lebensmittelspenden (§ 4a Abs. 7 Z 5a EStG)

Bei Lebensmittelspenden an durch Bescheid begünstigte mildtätige Einrichtungen wird durch die Abzugsfähigkeit des Restbuchwerts erreicht, dass der Spender dadurch weder Vor- noch Nachteile hat. Früher war der gemeine Wert maßgebend (gilt seit 1.1.2024).

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