Flexible Kapitalgesellschaft
Mit BGBl I Nr. 179/2023 vom 30.12.2023 wurde die neue Flexible Kapitalgesellschaft eingeführt (FlexKap oder auch FlexCo). Einige wichtige Punkte daraus:
Das Mindeststammkapital beträgt € 10.000,– (wie jetzt auch bei der GmbH), Mindesteinzahlung € 5.000,–. Umwandlungen von einer GmbH in eine FlexKap bzw. umgekehrt sind möglich.
