Pauschalbeträge für Verpflegungskosten
Werden vom Arbeitgeber monatlich gleichbleibende Pauschalbeträge für die auswärtige Verpflegung eines Arbeitnehmers geleistet, so gelten diese Beträge nicht als steuerfreie Tagesgelder gem. § 26 Z 4 EStG bzw. § 3 Abs. 1 Z 16b EStG, sondern als steuerpflichtiger Arbeitslohn.

