Das Bundesfinanzgericht beschäftigte sich beim Urteil vom 22.12.2023 (RV/2101315/2015) u.a. mit der Thematik, ob Betriebsausgaben ohne Nachweis abzugsfähig sind oder nicht.
Auf Grund einer Außenprüfung beim Berufungswerber wurden die ESt-Bescheide 2006 – 2009 gem. § 303 BAO wiederaufgenommen und neue Erstbescheide für die entsprechenden Jahre erlassen. Konkret ging es um folgende Sachverhalte im Zusammenhang mit Betriebsausgaben:

