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Öffi-Ticket und Dienstreisen, Heft 03/2024

BBi 2024, 1 Heft 3 v. 10.3.2024

LStR Rz 750b, Wartungserlass 2023 im Vergleich EStR Rz 1700 a. 1528, 1567, 4127a, 4139i, Wartungserlass 2023

In diesem Artikel wird das Thema steuerliche Abzugsfähigkeit von Öffi-Tickets bei unselbständigen und betrieblichen Einkünften beleuchtet.

Seit dem AbgÄG 2022 besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einem Arbeitnehmer ein Öffi-Ticket steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung zu stellen. Bei der Erzielung von betrieblichen Einkünften sind wahlweise die tatsächlichen Kosten (mittels Nachweis) oder 50 % der Kosten des Öffi-Tickets bei betrieblicher Veranlassung als Betriebsausgabe abzugsfähig.

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