Inflationsanpassungsverordnung 2025
Mit VO BGBl Nr. II 232/2024 vom 30.8.2024 wurden die für 2025 geltenden Beträge – vom Einkommensteuertarif über Verkehrs- und Pensionistenabsetzbeträge bis zur Negativsteuer und zur Steuererklärungspflicht – mit 3,3333 % gegenüber den Beträgen für 2024 angehoben.

