BFG vom 4.6.2024, RV/7104964/2016
Die beschwerdeführende Gesellschaft (Bf) betreibt ein Einzelhandelsgewerbe mit Teppichen. Im Zuge einer Außenprüfung wurden hinsichtlich Umsatz- und Körperschaftsteuer Umsatzerlöse iHv € 665.000,– (brutto) dem Gewinn hinzugerechnet:

