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Forderungsverzicht vor Konkurseröffnung: Verdeckte Ausschüttung, Heft 09/2023

BBi 2023, 2 Heft 9 v. 10.9.2023

BFG vom 18.04.2023, RV/7102648/2020

In diesem Erkenntnis hatte sich das Bundesfinanzgericht mit der Frage zu beschäftigen, ob die Abgabenbehörde – wenn dem Insolvenzverwalter eine Forderung an eine nahe stehende Gesellschaft nicht zur Kenntnis gebracht wird – daraus schließen darf, dass auf die Forderung verzichtet wurde und dieser Entschluss zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits gefasst war.

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