BFG vom 10.5.2023, RV/7101055/2023
Das BFG hatte über die Beschwerde gegen den Bescheid des FA Österreich betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 zu entscheiden.
Im Bescheid waren unter den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit folgende Bezüge angeführt:

