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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 07/2023

BBi 2023, 4 Heft 7 v. 10.7.2023

Anpassungen bei den AfA-Sätzen

Bei (E-)Fahrrädern kann eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von fünf Jahren zugrunde gelegt werden. (EStR Rz 3115).Mieterinvestitionen sind wie Wirtschaftsgüter im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters nach den Grundsätzen der §§ 7 und 8 EStG 1988 abzuschreiben. Es ist daher davon auszugehen, dass durch derartige Mietvorauszahlungen ein wie im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters stehendes unbewegliches Wirtschaftsgut (Gebäudeinvestition) angeschafft wird (EStR Rz 3123).

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