Anpassungen bei den AfA-Sätzen
Bei (E-)Fahrrädern kann eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von fünf Jahren zugrunde gelegt werden. (EStR Rz 3115).Mieterinvestitionen sind wie Wirtschaftsgüter im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters nach den Grundsätzen der §§ 7 und 8 EStG 1988 abzuschreiben. Es ist daher davon auszugehen, dass durch derartige Mietvorauszahlungen ein wie im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters stehendes unbewegliches Wirtschaftsgut (Gebäudeinvestition) angeschafft wird (EStR Rz 3123).
