Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 (Öko-StRefG 2022) wurde unter anderem auch für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung oder Herstellung dem Bereich Ökologisierung zuzurechnen sind, ein Investitionsfreibetrag (Öko-IFB) von 15 % eingeführt. Dieser kann für Anschaffungen oder Herstellungen, die nach dem 31.12.2022 getätigt werden, in Anspruch genommen werden.

