Stromkostenzuschuss
Mit Verordnung BGBL II Nr. 82/2023 vom 31.3.2023 wurde die befristete Einführung eines Stromkostenzuschusses für natürliche Personen geregelt. Daraus einige Punkte:
Die Antragstellung hat elektronisch auf der Webseite stromkostenzuschuss.gv.at/lufg zu erfolgen. Antragszeitraum vom 17. April bis 31. Mai 2023.

