BFG vom 13.3.2023, RV/7102348/2018
Sachverhalt
Unternehmen in der Baubranche sind aus Sicht der Finanzverwaltung als Hochrisikobranchen einzustufen. Daher sind an die Befolgung der Abgabengesetze, der sozialversicherungs- und unternehmerischen Bestimmungen und auch an die Einhaltung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Unternehmers besondere Maßstäbe anzulegen und bei einer Betriebsprüfung mit der angemessenen Genauigkeit zu kontrollieren.

