Tagesgelder für eintägige Dienstreisen
Gegenstand des Erkenntnisses des BFG vom 27.01.2023, RV/3100033/2023, war die Frage, ob bei eintägigen Dienstreisen im Einsatzgebiet des Dienstnehmers Tagesgelder abzugsfähig wären.
Das BFG verneinte diese Abzugsfähigkeit, da nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und auch des BFG allfällige Unkenntnis über die lokale Gastronomie resultierende Mehraufwendungen durch entsprechende zeitliche Lagerung von Mahlzeiten bzw. die Mitnahme von Lebensmitteln abgefangen werden können.

