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Fremdsprachige Belege und Werbungskosten, Heft 04/2023

BBi 2023, 1 Heft 4 v. 10.4.2023

BFG vom 10.01.2023, RV/7103536/2022

Der Beschwerdeführer (BF), ein unselbständiger Zimmermann, begehrte in seiner Steuererklärung u.a. die Berücksichtigung von Ausgaben für selbst gekaufte Arbeitskleidung und selbst gekauftes Werkzeug.

Mittels Ergänzungsersuchen forderte das Finanzamt die Rechnungen über die beantragte Arbeitskleidung sowie über das Arbeitsmaterial an. Auch eine Bestätigung des Dienstgebers, aus der hervorgeht, dass Arbeitsmittel auf Kosten des Dienstnehmers angeschafft und bezahlt werden, wurde verlangt. Der BF übermittelte daraufhin 29 Rechnungen in vermutlich polnischer Sprache und gab an, dass er seit Beginn seiner Beschäftigung bei diesem Dienstgeber stets selbst für die Kosten der Arbeitskleidung und des Werkzeugs aufkommen musste.

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