BFG vom 16.9.2022, RV/3100622/2020
Das BFG beschäftigte sich in dem gegenständlichen Erkenntnis mit der Frage, ob der Kostenbeitrag für das Pflegeheim, den der Beschwerdeführer für seine Ehegattin bezahlt und als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht hat, um die Haushaltsersparnis zu kürzen ist.

