Im Wartungserlass 2022 zu den Umgründungssteuerrichtlinien vom 27.10.2022 (BMF-AV Nr. 140/2022) wurden insbesondere Aussagen zum Gewinn- und Investitionsfreibetrag getätigt, die nachfolgend kurz erläutert werden:
Nachversteuerung des Gewinnfreibetrages (UmgrStR Rz 122)

