Änderung der Land- und Forstwirtschaftspauschalierung
Die L+F Pauschalierungsverordnung wurde mit der Verordnung BGBl II Nr. 449 vom 7.12.2022 geändert.
Einheitswertgrenze: Die für die Vollpauschalierung (einheitswertabhängige Gewinnermittlung) maßgebende Einheitswertobergrenze von € 130.000,– wurde auf € 165.000,– erhöht (§ 1 Abs. 1 der Verordnung).

