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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 01/2023

BBi 2023, 4 Heft 1 v. 10.1.2023

Änderung der Land- und Forstwirtschaftspauschalierung

Die L+F Pauschalierungsverordnung wurde mit der Verordnung BGBl II Nr. 449 vom 7.12.2022 geändert.

Einheitswertgrenze: Die für die Vollpauschalierung (einheitswertabhängige Gewinnermittlung) maßgebende Einheitswertobergrenze von € 130.000,– wurde auf € 165.000,– erhöht (§ 1 Abs. 1 der Verordnung).

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