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Abgrenzung Herstellungsaufwand und Instandhaltungsaufwand, Heft 10/2023

BBi 2023, 3 Heft 10 v. 10.10.2023

BFG vom 21.6.2023, RV/7100726/2023

Herstellungsaufwand gem. § 28 Abs. 3 EStG liegt dann vor, wenn das Wirtschaftsgut (z.B. ein Gebäude) neu herstellt wird oder eine Änderung der Wesensart erfährt. Es sind Aufwendungen, die getätigt werden, um ein Wirtschaftsgut neuer Art hervorzubringen.

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