Teuerungsentlastungspaket 2 – Inflationsanpassung
Nach dem Entwurf des BMF vom 15.7.2022 wird die "kalte Progression" im Einkommensteuertarif ab Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 abgegolten. Für die Berechnung der Inflationsanpassung wird ein (neuer) § 33a EStG vorgesehen.

