Grundsätzliches zu Pendlerpauschale und Pendlereuro
Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Unter gewissen Voraussetzungen besteht zusätzlich ein Anspruch auf das "kleine" oder "große" Pendlerpauschale. Bei Anspruch auf ein Pendlerpauschale steht auch ein Pendlereuro zu.

