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Investitionsfreibetrag, Heft 9/2022

BBi 2022, 2 Heft 9 v. 10.9.2022

Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 wurde für Anschaffungen oder Herstellungen von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens ab 1.1.2023 ein (neuer) Investitionsfreibetrag geschaffen (§ 11 EStG).

Ausmaß

10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, 15 % im Bereich der Ökologisierung. Die COVID-19-Investitionsprämie kürzt die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht.

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