Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 wurde für Anschaffungen oder Herstellungen von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens ab 1.1.2023 ein (neuer) Investitionsfreibetrag geschaffen (§ 11 EStG).
Ausmaß
10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, 15 % im Bereich der Ökologisierung. Die COVID-19-Investitionsprämie kürzt die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht.

