Steuerbefreiung für Einspeisung in Photovoltaikanlagen (§ 3 Abs. 1 Z 39 und § 124b Z 397 EStG)
Ab der Veranlagung 2022 sind Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen steuerfrei, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet.

