BFG vom 18.5.2022, RV/2100501/2012
Das Bundesfinanzgericht hat sich mit der Rechtsfrage auseinandergesetzt, ob im Falle einer längerfristigen Zusammenarbeit ein Werkvertrag oder die Beschäftigung von Dienstnehmern vorliegt.
BFG vom 18.5.2022, RV/2100501/2012
Das Bundesfinanzgericht hat sich mit der Rechtsfrage auseinandergesetzt, ob im Falle einer längerfristigen Zusammenarbeit ein Werkvertrag oder die Beschäftigung von Dienstnehmern vorliegt.
