Ausgaben für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung konnten letztmalig im Jahr 2020 als Sonderausgaben abgesetzt werden. Ab der Veranlagung 2022 sind im Zuge der Ökosozialen Steuerreform wieder Ausgaben im Privatbereich als Sonderausgaben zugelassen, und zwar für bestimmte umweltfreundliche Sanierungsmaßnahmen. Auch Sanierungsmaßnahmen von Eigentümergemeinschaften können bei den Miteigentümern bzw. Wohnungseigentümern anteilig zu Sonderausgaben führen.

