BMF Info vom 06.05.2022, 2022-0.335.782
1. Einkommensteuerrechtliche Beurteilung bei Einkünften aus der Vermietung und Verpachtung von Unterkünften an Flüchtlinge
Bei der einkommensteuerrechtlichen Beurteilung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von Unterkünften an Flüchtlinge ist zu berücksichtigen, wie das Mietobjekt bisher verwendet wurde:

