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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 6/2022

BBi 2022, 4 Heft 6 v. 10.6.2022

Fixkostenzuschuss und Verlustersatz – Antragsfristen

Mit Verordnung BGBl II Nr. 159/2022 vom 20.4.2022 wurden mehrere Antragsfristen bis 30.6.2022 verlängert.

a) Bezug eines Vorschusses FKZ 800.000, kein Antrag auf einen Fixkostenzuschuss: Bis 30.6.2022 kann der fehlende FKZ 800.000-Antrag bei der COFAG eingebracht werden.

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