BFG vom 28.02.2022, RV/7100584/2022
Im Zuge der Covid-19-Pandemie wurden vermehrt Vereinbarungen über Telearbeit abgeschlossen. Die Kosten für das im Wohnungsverband befindliche Homeoffice sind steuerlich nur in einem begrenzten Ausmaß absetzbar und hängen von mehreren Faktoren ab.

