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Kryptowährungen – Ertragsteuerliche Behandlung – Teil 1, Heft 6/2022

BBi 2022, 1 Heft 6 v. 10.6.2022

Bisherige Rechtsauffassung des BMF

Veräußerungsgewinne im Privatvermögen

Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Kryptowährungen waren nur steuerverfangen, sofern ein Spekulationsgeschäft nach § 31 EStG (Besteuerung progressiver Tarif) vorgelegen hat. Unter den Tatbestand der Veräußerung zählte neben dem Eintausch gegen Fiat-Geld (= von einer Regierung festgelegtes Zahlungsmittel z.B. EURO, USD, etc.) u.a. auch der Tausch von Krypto zu Krypto.

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