Für die Jahresabschlüsse zum 31.12.2021 und auch bis zum 23.2.2022 liegt mit dem Angriff auf die Ukraine ein wertbegründendes Ereignis vor. Dieses Ereignis ist grundsätzlich nicht im Zahlenwerk von Abschlüssen bis zum 23.2.2022 zu berücksichtigen, ausgenommen, die Möglichkeit der Unternehmensfortführung ist dadurch gefährdet. Für diese Going-Concern-Annahme sind allerdings alle Informationen über die Ukraine-Krise bis zum Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses einzubeziehen. (Niederlassungen, direkte Beteiligungen in der Ukraine, Wirtschaftssanktionen etc.)

