Info des BMF vom 25.03.2022, 2022-0.227.090
Mit dem ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 wurde unter anderem die Möglichkeit einer steuerfreien Mitarbeitergewinnbeteiligung für Arbeitnehmer geschaffen – eine Entlastungsmaßnahme, von der sowohl Mitarbeiter als auch Unternehmen profitieren sollen.

