Mit BGBl II Nr. 149/2022 vom 6.4.2022 wurden die Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern, sowie die Neuerrichtung und Revitalisierung von Wasserkraftanlagen, Neuerrichtung von Windkraftanlagen und Anlagen auf Basis von Biomasse neu geregelt.
Voraussetzungen

