Aufteilung von Anschaffungskosten
Bei Erwerb einer bebauten Liegenschaft sind die Anschaffungskosten auf Grund und Boden (keine AfA) und Gebäude (mit AfA) aufzuteilen. Diese Aufteilung muss nach streng objektiven Maßstäben erfolgen, wobei die jeweiligen Verkehrswerte gesondert zu schätzen sind.

