Beitragsfreie Bonuszahlungen
Die steuerfreien Zulagen und Bonuszahlungen nach § 124b Z 350 lit. a EStG betreffend die COVID-19-Krise (max. € 3.000,– in 2020 und 2021) sind lt. BGBl I Nr. 238/2021 vom 30.12.2021 ebenfalls sozialversicherungsfrei. Zulagen und Bonuszahlungen, die bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden, sind ebenfalls beitragsfrei.

