LStR, Rz 290, 1405b
Eine Ergänzung bezüglich der steuerfreien Tagesgelder hat die Rz 290 der LStR erfahren, in welcher neben den bisher zu führenden Aufzeichnungen (Datum, Dauer, Ziel und Zweck jeder einzelnen Fahrt) als Nachweis für die Begünstigung auch die Aufzeichnung des Beginns und des Endes der Fahrt gefordert werden.

