OGH vom 25.11.2021, 3 Ob 184/21m und OGH vom 21.10.2021, 3 Ob 78/21y
Der OGH hat sich in zwei Entscheidungen mit der Frage auseinandergesetzt, ob in der Zeit, in der das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen behördlich untersagt war, die Geschäftsraummiete geschuldet ist.

