Kryptowährungen
Ergänzung zum Beitrag in der BBi 01/Jänner 2022: Die neue Besteuerung der Einkünfte aus digitalen Währungen tritt mit 1.3.2022 in Kraft und betrifft Kryptowährungen, die nach dem 28.Februar 2021 angeschafft wurden.
Deckungsrechnungen
Kryptowährungen
Ergänzung zum Beitrag in der BBi 01/Jänner 2022: Die neue Besteuerung der Einkünfte aus digitalen Währungen tritt mit 1.3.2022 in Kraft und betrifft Kryptowährungen, die nach dem 28.Februar 2021 angeschafft wurden.
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