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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 1/2022

BBi 2022, 6 Heft 1 v. 10.1.2022

Elektronische Einreichung von Anbringen

Im Zusammenhang mit steuerlichen Erleichterungen aufgrund des Corona-Virus wurde die Möglichkeit, Anbringen an die Finanzverwaltung per E-Mail einzureichen, mit Verordnung des BMF, BGBl II Nr. 535 vom 10.12.2021, bis zum 30.6.2022 verlängert.

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