Elektronische Einreichung von Anbringen
Im Zusammenhang mit steuerlichen Erleichterungen aufgrund des Corona-Virus wurde die Möglichkeit, Anbringen an die Finanzverwaltung per E-Mail einzureichen, mit Verordnung des BMF, BGBl II Nr. 535 vom 10.12.2021, bis zum 30.6.2022 verlängert.

