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Pauschale Wertberichtigungen zu Forderungen, Heft 1/2022

BBi 2022, 4 Heft 1 v. 10.1.2022

EStR, Rz 2372; KStR, Rz 1349

Mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wurde im § 6 Z 2 lit. a EStG die Möglichkeit einer pauschalen Wertberichtigung von Forderungen ermöglicht. Diese pauschale Wertberichtigung ist erstmals zulässig für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 begonnen haben (§ 124b Z 372 EStG).

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