Adaptierte Anschaffungskosten des entgeltlichen Erwerbers (Rechtsvorgängers) – EStR, Rz 6660 – 6664
Bei einem Grundstücksverkauf nach § 30 Abs. 3 EStG (Neuvermögen) stellt sich die Frage, welche Anschaffungskosten dem Veräußerungserlös gegenüberzustellen sind. In der Regel werden die tatsächlichen Anschaffungskosten herangezogen, allerdings sind in bestimmten Fällen die Anschaffungskosten zu adaptieren.

