Zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen während der Corona-Krise stehen den Unternehmern verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Ein Instrument ist – nach dem Ausfallbonus und dem Ausfallsbonus II – nun der Ausfallsbonus III. Zuständig für die Abwicklung ist wieder die COFAG.

