BFG vom 12.07.2022, RV/7103084/2020
Das Bundesfinanzgericht hatte in diesem Fall darüber zu urteilen, ob der Erwerb von Kryptowährung durch einen Unternehmensberater Betriebsvermögen darstellt und somit ein Wertverlust steuerlich anzuerkennen ist.
Sachverhalt

