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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 10/2022

BBi 2022, 4 Heft 10 v. 10.10.2022

Verkauf einer Forderung und Vermögenszuwachsbesteuerung

Eine im Privatvermögen befindliche Forderung wurde unter dem Nennwert gekauft und bei der Fälligkeit zum Nennwert verkauft. Dieser Vermögenszuwachs wurde vom Finanzamt gem. § 27 Abs. 3 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem besonderen Einkommensteuersatz von 27,5 % versteuert. Dagegen richtete sich die Beschwerde beim BFG.

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