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Ausgaben für bürgerliche Kleidung, Heft 10/2022

BBi 2022, 1 Heft 10 v. 10.10.2022

BFG vom 22.6.2022, RV/7101864/2021

Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden.

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