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Privatzimmervermietung in der Landwirtschaft (Urlaub am Bauernhof), Heft 9/2021

BBi 2021, 3 Heft 9 v. 10.9.2021

EStR, Rz 5073

Bis einschließlich der Veranlagung 2020 war die Vermietung von Privatzimmern im landwirtschaftlichen Bereich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen. Wurden mehr als zehn Fremdenbetten vermietet, lag eine gewerbliche Tätigkeit vor.

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