Im Juni dieses Jahres wurde angekündigt, dass einige bis zum 30.06.2021 befristete Covid-19-Förderungen verlängert werden, teilweise unter anderen Voraussetzungen. Am 28.07.2021 wurde die neue Verordnung BGBl II Nr. 343/2021 samt Richtlinien für die Verlängerung des Verlustersatzes veröffentlicht, wonach für den Zeitraum Juli bis Dezember 2021 ein (weiterer) Verlustersatz ab einem Umsatzausfall von mindestens 50 % in bis zu 2 Tranchen beantragt werden kann.

