Mit Erlass des BMF vom 29.7.2021, 2021-0.530.816 wurde die Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 3 des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen geändert.
a) Zusätzliche Betrachtungszeiträume Juli, August und September 2021

