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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 6/2021

BBi 2021, 4 Heft 6 v. 10.6.2021

Nachträgliche Betriebsausgaben

Ausgaben als negative ehemalige betriebliche Einkünfte sind nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn ein ehemaliger Gesellschafter-Geschäftsführer zur Haftung für Gesellschaftsschulden in Anspruch genommen wird.

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