Erlässe des BMF vom 19.4.2021, 2021-0.229.021 und vom 15.4.2021, 2021-0.270.356
1. Land- und Forstwirtschaft
Gefördert werden jetzt die Einkommensverluste in 15 Betrachtungszeiträumen (derzeit letzter Betrachtungszeitraum 16.5.2021 bis 15.6.2021). Die Förderung beträgt wie bisher 80 % der Differenz zwischen den Einkünften des vergleichbaren Zeitraumes im Vorjahr und den (gesunkenen) Einkünften des Betrachtungszeitraumes, mindestens € 500,–, maximal € 2.000,–.
